Im Rahmen der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung stellt die Kommission keine direkten Mittel für Projekte bereit. Für den Einsatz der ESF+-Mittel sind die Mitgliedstaaten und Regionen zuständig.
Die Mitgliedstaaten können weitgehend nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Durchführung des ESF+ organisieren wollen. Im Einvernehmen mit der Kommission können die Mitgliedstaaten beschließen, nur ein einziges nationales ESF+-Programm einzurichten, den ESF+ durch eine Reihe regionaler Programme umzusetzen oder beide Ansätze zu kombinieren. Die ESF+-Verwaltungsbehörden wählen dann Projekte auf der Grundlage ihrer Relevanz für nationale und/oder regionale Programme aus.
Die Begünstigten sind an der Beantragung und Durchführung von ESF- und ESF+-Projekten beteiligt. Zu dieser Vielzahl von Organisationen gehören öffentliche Verwaltungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Wohltätigkeitsverbände und Unternehmen. Die an ESF/ESF+-Projekten beteiligten Personen, werden als Teilnehmer/innen bezeichnet. Hierzu zählen Arbeitnehmer/innen in Fortbildung, junge Arbeitsuchende in Praktika, ratsuchende potenzielle Unternehmensgründer/innen sowie an Bildungs- und/oder Betreuungsprogrammen teilnehmende Kinder oder Studierende.
Organisationen und Einzelpersonen, die sich für eine Förderung aus dem ESF+ interessieren oder einen Projektvorschlag einreichen möchten, sollten die jeweiligen nationalen und regionalen ESF/ESF+-Websites konsultieren. Alternativ können sie sich an die ESF+-Verwaltungsbehörde in ihrem Land oder ihrer Region wenden.