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Europäische Sozialfonds+

Geteilte Mittelverwaltung

Die geteilte Mittelverwaltung eröffnet die Möglichkeit, die Verantwortung auf der zweckmäßigen Ebene zu belassen; so können die eingesetzten Finanzmittel den Zielen des ESF+ besser dienen. Der ESF+ ist neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds (KF) und dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) integraler Bestandteil der EU-Kohäsionspolitik.

Funktionsweise der geteilten Mittelverwaltung

Geteilte Mittelverwaltung bedeutet, dass die Verantwortung für die Verwaltung des ESF+ sowohl bei der Kommission als auch bei den Mitgliedstaaten liegt.

Zu Beginn jedes siebenjährigen Programmplanungszeitraums einigen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf in nationalen oder regionalen Programmen festgeschriebene Schlüsselprioritäten für ESF+-Investitionen. Beispielsweise können sich ein Mitgliedstaat und die Kommission darauf verständigen, den Schwerpunkt stärker auf die Jugendarbeitslosigkeit oder die Verbesserung des staatlichen Bildungssystems zu legen.

Sobald Einvernehmen über die Programme besteht, sind die Mitgliedstaaten für die Durchführung der geplanten Maßnahmen verantwortlich; dies schließt die Auswahl konkreter Projekte für eine Finanzierung und die Bezahlung der Projektträger ein. Die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten kommt vielfältigen Organisationen zugute – öffentlichen Einrichtungen, Privatunternehmen und der Zivilgesellschaft. Die Kommission überwacht die Durchführung, erstattet die Ausgaben und trägt die Letztverantwortung für den Haushalt.

Ein wesentlicher Aspekt der geteilten Mittelverwaltung ist das Partnerschaftsprinzip, das die Einbeziehung der Partner und Interessenträger in allen Phasen von der Programmplanung bis zur Umsetzung, Überwachung und Bewertung vorsieht. Dieser Grundsatz ist von entscheidender Bedeutung, um größtmögliche Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben sicherzustellen.

Als Schlüsselprinzip der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen des ESF+ ermöglicht die Kofinanzierung, dass sowohl der EU-Haushalt als auch der Haushalt eines Mitgliedstaats zum Gesamthaushalt eines ESF+-Programms beitragen. Je nach Investitionsbereich und Entwicklungsstand der Region, in der die Maßnahmen stattfinden, kann der Kofinanzierungssatz der EU zwischen 50 % und 95 % liegen.