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Europäische Sozialfonds+

ESF+ in Partnerschaft

Die Mitgliedstaaten werden den ESF+ nutzen, um die durch COVID-19 ausgelöste gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise zu bewältigen. Der Fonds wird zu einer umweltfreundlichen, digitalen und stabilen Erholung der EU von der Krise beitragen – durch Investitionen in Arbeitsplätze, Kompetenzen und Dienstleistungen.

Der Hauptteil des Budgets des ESF+ (98,5 Mrd. EUR von insgesamt mehr als 99 Mrd. EUR) wird in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, nationalen und regionalen Behörden sowie Sozialpartnern und Interessengruppen zugewiesen und in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt.

Der Europäische Sozialfonds Plus ist eng auf die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen Empfehlungen und durchgeführten Länderanalysen abgestimmt, wobei das Europäische Semester den Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Europäischen Union bildet. Der ESF+ finanziert die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte – ein Schlüsselelement des Europäischen Semesters – durch Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Qualifikationen sowie soziale Inklusion.

Thematische Schwerpunkte

Anhand von thematischen Schwerpunkten ist die EU in der Lage, gezielt auf EU-weite Bedürfnisse einzugehen. Finanzressourcen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung können somit auf diese Bereiche aufgeteilt werden.

  • Soziale Ungleichheiten und Armut sind weiterhin eine Hauptsorge. Die Mitgliedstaaten sollen daher mindestens 25 % ihrer ESF+-Mittel für die Förderung der sozialen Inklusion einsetzen. Zudem wurde der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in den ESF+ aufgenommen, um Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung bereitzustellen. Alle Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, diesem Zweck mindestens 3 % ihrer ESF+-Mittel zu widmen.
  • Die Jugendarbeitslosigkeit liegt seit der Wirtschaftskrise von 2008 auf einem fortwährend hohen Niveau und hat während der COVID-19-Pandemie einen weiteren Anstieg verzeichnet. Alle Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zielgerichteten Maßnahmen und Strukturreformen zuweisen, um eine Zunahme der Jugendbeschäftigung zu erzielen. Mitgliedstaaten, in denen der Anteil junger Menschen zwischen 15 und 29 Jahren, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), im Zeitraum 2017-2019 über dem EU-Durchschnitt lag, sollen mindestens 12,5 % ihrer ESF+-Mittel in junge Menschen investieren.
  • Die Kinderarmut liegt weiterhin auf einem untragbar hohen Niveau und ist infolge des COVID-19-Ausbruchs weiter gestiegen. Der ESF+ verlangt von den Mitgliedstaaten, die am stärksten von Kinderarmut betroffen sind, mindestens 5 % ihrer ESF+-Mittel einzusetzen, um Maßnahmen zur Senkung der Kinderarmut zu ergreifen. Alle anderen Mitgliedstaaten müssen diesem Zweck ebenfalls einen angemessenen Betrag zuweisen.
  • Die Kapazitäten der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft sind für die erfolgreiche Umsetzung des ESF+ und der durch den Fonds unterstützten Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Alle Mitgliedstaaten sollen einen angemessenen Betrag für den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und Zivilgesellschaft aufwenden. Mitgliedstaaten, für die das Europäische Semester eine länderspezifische Empfehlung (LSE) ausgesprochen hat, sollen mindestens 0,25 % ihrer ESF+-Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung einsetzen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Mitgliedstaaten werden den ESF+ nutzen, um die durch COVID-19 ausgelöste gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise zu bewältigen. Der Fonds wird zu einer umweltfreundlichen, digitalen und stabilen Erholung der EU von der Krise beitragen – durch Investitionen in Arbeitsplätze, Kompetenzen und Dienstleistungen.