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Europäische Sozialfonds+

Funktionsweise der direkten Mittelverwaltung

Im Unterschied zur anderen Komponente des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) wird die Komponente „Beschäftigung und soziale Innovation“ (EaSI) größtenteils von den Dienststellen der Europäischen Kommission verwaltet. Diese direkte Mittelverwaltung bedeutet, dass die Europäische Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Vergabe von Finanzhilfen für Projekte und Ausschreibungen zur Vergabe von Dienstleistungs- und/oder Lieferaufträgen veröffentlicht. Die Kommission könnte auch Preise vergeben. Ein kleiner Teil des Programms wird im Wege der indirekten Mittelverwaltung von internationalen Organisationen durchgeführt.

Die Tätigkeiten werden in den jährlichen Arbeitsprogrammen beschrieben, die nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten und Interessenträger, darunter Vertreter/innen der Zivilgesellschaft, ausgearbeitet werden.

Die EaSI-Arbeitsgruppe im Rahmen des ESF+-Ausschusses setzt sich aus Vertreter/innen der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Sie erörtert die Umsetzung der EaSI-Komponente, insbesondere ihrer Arbeitsprogramme.  Weitere Informationen zur EaSI-Arbeitsgruppe enthält die Seite EaSI in Ihrem Land.

Die jährlichen Arbeitsprogramme des EaSI finden Sie hier.

Finanzhilfen und Ausschreibungen

Eine Finanzhilfe ist ein finanzieller Beitrag zur Unterstützung von Projekten oder Organisationen, die die Interessen der EU fördern oder bei der Umsetzung eines EU-Programms oder einer EU-Politik hilfreich sind. Finanzhilfen werden im Anschluss an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt, es sei denn, niemand außer dem Begünstigten ist technisch oder rechtlich zur Durchführung der Maßnahme in der Lage. Entsprechende Ausnahmen erscheinen in den oben genannten Arbeitsprogrammen.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden auf dem Portal „Funding and Tender Opportunities“ veröffentlicht.

Die Kommission vergibt öffentliche Aufträge zur Beschaffung der für die Durchführung des Programms erforderlichen Lieferungen und Dienste; dazu zählen auch vorwiegend intellektuelle Dienstleistungen (statistische Berichte oder Prüfberichte, Beratungsleistungen, Kommunikationsmaterial, Übersetzungen usw.).

Die Ausschreibungen im Rahmen von EaSI werden hier veröffentlicht;   große Beschaffungen werden auch im Supplement zum Amtsblatt der EU und auf der eProcurement-Plattform der EU-Organe veröffentlicht:  Ted – tenders electronic daily

Teilnahmeberechtigte

Bei den Ausschreibungen erfolgt der Zuschlag nach den Vorschriften der Welthandelsorganisation für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Teilnahmeberechtigt sind alle Rechtspersonen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten sowie Drittländern, mit denen internationale oder bilaterale Abkommen bestehen.

In Bezug auf Finanzhilfen richten die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von EaSI sich an Personen und Organisationen aus folgenden Ländern:

  • EU-Mitgliedstaaten (einschl. deren überseeische Länder und Gebiete);
  • EWR-Länder gemäß dem EWR-Abkommen;
  • Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer entsprechend den mit ihnen geschlossenen Rahmenabkommen;
  • Drittländer, die eine Vereinbarung über die Teilnahme an der Komponente unterzeichnet haben oder im EaSI-Arbeitsprogramm aufgeführt sind, soweit für das Erreichen der Ziele einer Maßnahme erforderlich. In letzterem Fall sollten jedoch Organisationen mit Sitz in einem solchen Drittland grundsätzlich die Kosten ihrer Teilnahme tragen.

Schließlich steht EaSI auch allen nach Unionsrecht gegründeten Rechtspersonen oder internationalen Organisationen offen.